Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von gesundheits- und arbeitswissenschaftlicher Forschung und Beratung zum Feld Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung. Die Gesellschaft hat zum Ziel, Betriebe und Institutionen der sozialen Sicherung und andere Einrichtungen in ihren Bemühungen um eine gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeits- und Lebensbedingungen zu unterstützen.