Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Befrachtung, das Ein- und Verchartern und der Betrieb von See- und Binnenschiffen, die Vermittlung von sonstigen Transporten über See und Land, jeweils allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen ähnlichen Geschäftsgegenstandes, der An- und Verkauf von See- und Binnenschiffen und deren Vermittlung, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Buchhaltungsarbeiten, das Halten und Eingehen von in- und ausländischen Beteiligungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.