Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Abfallaufbereitung sowie Kraftwerksanlagen zur Dampf- und Stromerzeugung aus der Verbrennung von Abfällen sowie die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen und diese Unternehmensgegenstände direkt fördernde Dienst-, Werk- und Logistikleistungen.