Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie Erwerb und Halten von Beteiligungen, An- und Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO und Vermittlungstätigkeiten jeglicher Art, soweit sie keiner besonderen Genehmigung bedürfen.