Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Planung und Gestaltung von Werbemaßnahmen, Verfassung von Werbetexten, Vermittlung und Verbreitung von Werbeanzeigen und Sponsoring in Form von Werbung sowie die Vermittlung von und der Handel mit Dienstleistungen und Waren, die im Zusammenhang mit Werbung und Sponsoring stehen, auch im Rahmen von e-commerce.