Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Organisation und Durchführung von Seminar- und Weiterbildungsveranstaltungen zu den Themenbereichen des Vertriebes von Waren und Dienstleistungen sowie des Vertriebsrechts; Herausgabe und Vertrieb von Verlagserzeugnissen; die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und in jeder Form einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen.