Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Energieberatung, sowie Planung, Baubetreuung und Projektsteuerung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden technischen und Planungsarbeiten im Bereich der erneuerbaren Energien; die Erstellung von Gutachten und Expertisen in diesem Zusammenhang; die Vermittlung von Fördermitteln im Bereich klimaschutzrelevanter Maßnahmen; der Handel mit Produkten aus dem Bereich der Versorgung mit regenerativen Energien.