Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Schiffahrts- und Reedereigeschäfte aller Art einschließlich des Erwerbs von Seeschiffen und Beteiligungen an Schiffahrtsunternehmen aller Art, die Verwaltung solcher Beteiligungen sowie alle Hilfs- und Nebengeschäfte, die diesem Zweck zu dienen geeignet sind oder diesen fördern.