Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Entwicklung, der Verkauf, die Vermietung sowie jeder anderweitige Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen zur Herstellung oder zum Ausschank von Erfrischungsgetränken und Eisvariationen jeglicher Art nebst Zubehör und Marketingdienstleistungen sowie artverwandter Produkte und Dienstleistungen.