Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Reise-und Messeveranstaltungen; der Import und Export sowie der Handel mit Waren aller Art , ausgenommen solche, die einer besonderen Genehmigung bedürfen; insbesondere Druckanlagen , Papiererzeugnisse, Verpackungsmaterialien, medizinische Instrumente und Anlagen, Auto- und Motarradzubehör, Textilien, Metallwaren und Elektronikprodukte.