Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von vorgespannten pulverbeschichteten Gläsern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie die persönliche Haftung und Geschäftsführung übernehmen. Gegenstand ist außerdem die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle mit dem vorgenannten Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte.