Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter anderer gemeinnütziger Institutionen abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kirchlich-diakonische Aufgaben, inbesondere solche, Menschen, die aufgrund der gesundheitlichen, der beruflichen und der sozialen Situation einer Rehabilitation bedürfen, die notwendigen fachlichen, personellen und technischen Mittel zur Verfügung zu stellen.