Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art sowohl im eigenen Namen und für eigene Rechnung als auch im fremden Namen und für fremde Rechnung, nicht jedoch das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzportfolioverwaltung oder die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) im Sinne des KWG, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) im Sinne des KWG, die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) im Sinne des KWG sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Einscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) im Sinne des KWG.