Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Verrtreter eines Dritten abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Honig und anderen Waren aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken im In- und Ausland.