Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung bestellt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation und Durchführung von regionalen, überregionalen und grenzüberschreitenden Busreisen, ferner alle damit zusammenhängenden und artverwandten Geschäfte sowie Reiseveranstaltungen jeglicher Art. Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere mit Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör.