Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Durchführung von Verfahren zum Auftrag- und Verbindungsschweißen und thermischen Beschichten und die Entwicklung, Herstellung und der Handel mit Bauteilen aus Metallen sowie alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Beratungsleistungen und Täigkeiten, die den vorgenannten Zwecken förderlich sind.