Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Formen der genehmigungsfreien Wirtschafts- und Unternehmensberatung wie z.B. der Aufbau und die Entwicklung multinationaler Geschäfts- und Handelsbeziehungen zwischen nationalen und internationalen privaten Unternehmen und Unternehmern sowie die Beratung und Betreuung von nationalen und internationalen Unternehmen und Unternehmern im Rahmen der Expansion sowie alle damit im Zusammenhang stehenden oder diesem Zweck dienlichen Geschäfte. Des weiteren ist Gegenstand der Gesellschaft die Forschung, Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Software und softwarebasierten Datenkommunikationslösungen, z.B. Handelsplattformen in multifunktionalen, weltweit zugänglichen Datennetzwerken wie dem Internet.