Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann befugt werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.