Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau von Senioren-Wohnungen für fremde Rechnung, der Vertrieb von Senioren-Wohnungen, der Vertrieb bauähnlicher Dienstleistungen und der Vertrieb von Konzepten für behindertengerechtes Bauen; sämtliche handwerklichen Arbeiten werden nur durch Dritte ausgeführt; die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem vorstehenden Gegenstand.