Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Organisation und Durchführung von Seminaren, Workshops und Kongressen, auch auf elektronischem Wege; b) die Fachberatung von Krankenhäusern und Intensivtherapieabteilungen, Unternehmen der Pharmaindustrie, der medizintechnischen Industrie und anderer Wirtschaftsbereiche; c) die wirtschaftliche Beratung und Unterstützung des Wissenschaftlichen Vereins zur Förderung der klinisch angewendeten Forschung in der Intensivmedizin; d) die Kooperation mit anderen Beratungsunternehmen im Bereich der Gesundheitsindustrie und des Gesundheitswesens.