Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Erwerb und die Verwaltung, die Betreuung, die An- und Vermietung, die Bewirtschaftung sowie eigene Finanzierung von Immobilien, insbesondere der Immobilie Romanstraße 41 in München, sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.