Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dienstleistungszentrums für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich des bremischen Handwerks.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die im Sinne der Handwerksordnung hoheitlichen Charakter haben und ausschließlich der Handwerkskammer Bremen vorbehalten sind. Insbesondere ist die Gesellschaft befugt, Fort- und Weiterbildungslehrgänge jeglicher Art durchzuführen.
(3) Die Gesellschaft kann weiterhin als Träger Maßnahmen für Dritte oder für sich selbst durchführen.
Insbesondere sind hiervon folgende Maßnahmen mit umfasst:
- überbetriebliche Lehrlingsunterweisung;
- berufsvorbereitende Maßnahmen;
- Benachteiligten-Programme;
- Umqualifizierungs-Programme;
- Umschulungen;
- Maßnahmen zum Technologietransfer;
- Maßnahmen zur Berufsorientierung;
- Beratungen im zulässigen Umfang sowie
- Fort- und Weiterbildungen sonstiger Art.