Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann befugt werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB).
Gegenstand
Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zum Bau von umweltschonenden und effizienten Energieanlagen sowie die Realisierung solcher Maßnahmen.