Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot befreit werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Rekonstruktion und Reinigung von Gebäuden und Inventar nach Feuer-, Wasser- und Umwelt- sowie produktionsbedingten Schäden, der Ankauf und die Vermarktung aus Havarieschäden, die Gebäudetrocknung und-sanierung sowie Umbauten und Vermittlung von dazugehörigen Tätigkeiten, die Gutachtertätigkeit für Gebäudetrocknung im In- und Ausland.