Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jedem Gesellschafter kann erlaubt werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten auf den Gebieten der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie Beratungsdienstleistungen.