Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung an der Oraise Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG sowie alle sonstigen mit dem vorgenannten Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art.