Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen und fremden Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern und Erwerbs- und Nutzungsrecht sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer. Die Vermittlung und Durchführung von Finanzierungsgeschäften. Die Vornahme von Maklergeschäften als Wohnungs- und Immobilienmakler sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Weiterhin ist Gegenstand der Gesellschaft die Beteiligung und Übernahme von Verwaltungsaufgaben jeglicher Art im Bereich des Immobiliensektors. Zur Erreichung ihres Geschäftsgegenstandes ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und deren Vertretung oder Geschäftsführung zu übernehmen.