Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer ist ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Kapital- und Finanzanlagen, Beteiligungen, Grundstücken und Immobilien einschließlich deren Konzeption und Errichtung sowie b) die Beratung von Personen und Unternehmen in wirtschaftlichen sowie Managementfragen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgeschlossen sind jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten.