Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Entwicklung von Immobilien, insbesondere in Osterholz-Scharmbeck, deren Vermietung und die Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet sind; Das Halten von Beteiligungen im In- und Ausland als Holdinggesellschaft sowie die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben für andere Gesellschaften.