Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Malerei- und Lackiererhandwerksunternehmens, d. h. die Durchführung aller Arbeiten, die im Rahmen des Malerei- und Lackiererhandwerks ausgeübt werden. Darüber hinaus werden von der Gesellschaft der Innenausbau in Trockenbauweise, Stuckateurarbeiten und das Anbringen von Wärmeverbundsystemen betrieben.