Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Miet- und Eigentumsverwaltung sowie alle Geschäfte, die damit zusammenhängen. Ferner Verwaltungstätigkeiten jeder Art, Immobilien- und Grundstückshandel sowie die Vermittlung von Immobilien sowie die Beratung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen -insbesondere Agenturen- im Bereich Werbung, Sponsoring, Kommunikation, Unternehmensstruktur, Personalmanagement, Internationale Expansion und Investitionsplanung.