Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung überwiegend privat abzurechnender zahnärztlicher Leistungen sowie der Vertrieb von zahnärztlichen Markenprodukten, und zwar vor allem von vollkeramische Restaurationen der Marke Rivestidente, die bestimmte Leistungsmerkmale aufweist und definierten Garantieleistungen unterliegt. Die Gesellschaft kann IT-Dienstleistungen branchenübergreifend über einen separaten Unternehmensbereich erbringen, insbesondere EDV-Leistungen, Netzwerkbetreuung, Programmierungen, Webhosting und Handel von Hard- und Software.