Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, Managementberatung, Controlling, Organisation, Analyseerstellungen, Erwerb und Verwaltung von Mobilien, Immobilien und Unternehmen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und alle mit diesen Geschäften im Zusammenhang stehenden Geschäfte.