Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Leistungen der Wohlfahrtspflege, von Leistungen der allgemeinen, sozialen und beruflich bildenden Rehabilitation und sonstige Angebote für behinderte, von Behinderung bedrohte und benachteiligte Menschen, insbesondere der Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen sowie der Betrieb von Integrationsprojekten nach §§ 132 ff. SGB IX sowie die Förderung und Begleitung von behinderten und benachteiligten Menschen in ihrer beruflich rehabilitativen und persönlichen Entwicklung hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.