Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer und Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, Unternehmens- und Organisationsberatung für Bildungsorganisationen, Schulung und Training, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in diesen Bereichen sowie Dienstleistungen für die Gesellschafter im Rahmen einer Organschaft.