Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Film- und Fernsehproduktion, die Durchführung von Veranstaltungen im eigenen Namen und im Namen und Auftrag Dritter, die Beratung von Unternehmen (insbesondere der Tourismusbranche), sowie die Konzeption und Umsetzung von Kommunikations- und Werbemaßnahmen aller Art; ferner die Produktion und das Publizieren von Verlagswerken wie Büchern, Bild- und Tonträgern (auch in digitaler Form) sowie die Umsetzung von Public Relations-Maßnahmen.