Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Der Handel mit, die Vermittlung, die Vermarktung sowie der Export von zum Recycling geeigneten Abfallstoffen, insbesondere Kunststoffabfällen. Gegenstand des Unternehmens ist zudem der Im- und Export und Vertrieb von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.