Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der OMNI LIFE SCIENCE GmbH & Co. KG sowie alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Rechtshandlungen. Die Herstellung sowie der Handel (einschließlich Im- und Export) von und mit Laborbedarfsgütern, wissenschaftlichen Geräten, Instrumenten, Apparaten und Chemikalien sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Herstellung sowie der Handel von und mit Datenverarbeitungs- und Kommunikationshardware und -software für Laborzwecke sowie alle sonstigen mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte aller Art.