Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von technischen Handelssystemen auf der Basis von Computerkalkulationen, welche Institutionen bereitgestellt werden, die über eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz oder eine ähnliche Zulassung verfügen, weiterhin die Erstellung und der Vertrieb von
Finanzdienstleistungs-Software aller Art, insbesondere Chart- und Handelssoftware, sowie Interfaces.