Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft in der Bremer Feinkost GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck der Einkauf und Vertrieb von Nahrungsmitteln, Genussmitteln, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Einrichtungsgegenständen, Haushalts und Küchenwaren sowie Büchern ist, sowie die Durchführung aller damit in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte.