Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Überlassung von Arbeitnehmern im Bereich von Dienstleistungen für Elektrokonstruktion und Steuerungsprogrammierung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie deren Geschäfte unter Übernahme der unbeschränkten Haftung übernehmen. Alle damit
zusammenhängenden Geschäfte sind zulässig. Die Gesellschaft wird sich als Komplementärin beteiligen an der MWZ Steuerungstechnik und Consalting GmbH & Co. KG, Bremen.