Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere derer aus dem Bereich der Gastronomie, die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie die Erstellung technischer Planungen, insbesondere Licht-, Beschallungs- und Bühnenkonzepten. Der Betrieb von Gaststätten und Diskotheken sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.