Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der HGT Asset Management GmbH & Co. KG, die insbesondere die Verwaltung von Immobilien zum Gegenstand hat.