Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel, Im- und Export von Maschinen industrieller Anlagen nebst Ersatzteilen und Zubehör sowie der Export von Kraftfahrzeugen aller Art;Außenwirtschaftsberatung in den Bereichen Im- und Export, Marketing sowie Marktforschung;Handelsvertretung und Geschäftsbesorgung für ausländische Unternehmen;Schankwirtschaft sowie Gaststättenführung.