Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel mit / sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art, insbesondere bezogen auf Produkte, Anlagen, Gerätschaften und Ersatzteile für die Hafenwirtschaft, den Schiff- und Maschinenbau, industrieller und chemischer Anlagen, der Erwerb von Grundbesitz, Dienstleistungen in Form von Informationen und Beratung bezogen auf die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen Ukraine / Deutschland, mit Ausnahme solcher Geschäfte und Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, soweit diese im Einzelfall nicht vorliegt.