Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung von Software und Hardware - insbesondere im Bereich des grafischen und des Druckgewerbes -, deren Vertrieb, der Vertrieb und die Integration von Standortsoftware, -hardware sowie EDV-Komplettlösungen und die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck.