Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, soweit hierzu eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist, sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Die Gesellschaft darf sich auch als alleinige Komplementärin an anderen Unternehmen beteiligen.