Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Durchführung des Rechnungswesens, der Personalabrechnung und des Controlling, soweit dies nicht Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten vorbehalten ist; der An- und Verkauf von beweglichen körperlichen Gegenständen, insbesondere gebrauchten Autos und Oldtimern; das Coaching, Training und Consulting von Führungskräften und Führungsteams aus dem Non-Profit- sowie Profitbereich und die Vermittlung von Betreuungskräften aus dem In- und Ausland an private Haushalte.