Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für andere Unternehmen auf dem Sektor des Erwerbs und der Verwaltung von eigenen Immobilien und sonstigen eigenen Vermögenswerten und insbesondere die Beteiligung an der Firma KK Objekt Papenstraße Verwaltungs GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Bremen als deren persönliche haftende Gesellschafterin.