Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften aus dem Bereich der Gastronomie-Branche sowie verwandte Unternehmenszwecke, insbesondere die Geschäftsführung und Beratung anderer Unternehmen. Ferner bietet die Gesellschaft verschiedene Dienstleistungskonzepte im Bereich der Mitarbeiteroptimierung an.